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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Einleitung

Segeln und Motorbootfahren sind Outdoor-Aktivitäten und finden in freier Natur statt - Wind und Wetter sind manchmal unberechenbar. Mit seiner/ihrer Anmeldung anerkennt der Kunde/die Kundin, dass er/sie beim Segeln und/oder Motorbootfahren Risiken eingeht und Unfälle auch bei Anwendung grösster Sorgfalt nicht auszuschliessen sind. 

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1 Kursanmeldung
1.1 Eine Kursanmeldung durch den Kunden/die Kundin erfolgt mündlich oder schriftlich bzw. auf elektronischem Weg. Die Anmeldung wird von seegang.ch schriftlich bzw. auf elektronischem Weg bestätigt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von seegang.ch sind integrierender Bestandteil der Geschäftsbeziehungen.

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2. Bezahlung, Reservierung und Annulation

2.1 Bei der Reservierung werden fünfzig Prozent des Kursbetrags zur Anzahlung fällig, die restlichen fünfzig Prozent nach Abschluss des Kurses. Die Reservierung wird mit dem Eingang der Anzahlung gültig.
2.2 Bei einer Annullation oder Verschiebung von Kursen bis 30 Tage vor Kursbeginn werden fünfzig Prozent der Kurskosten erhoben. Bei kurzfristigeren Annullationen oder Verschiebungen werden die vollen Kurskosten erhoben. Kostenannulationsversicherung ist Sache des Kunden/der Kundin.

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3. Kursdurchführung
3.1 Die Kurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Instruktor/die Instruktorin entscheidet abschliessend vor Ort über die Art und Weise der Durchführung einer Lektion.
3.2 Über das Auslaufen bei eingeschalteter Vorsichtswarnung (vierzig Blinkzeichen pro Minute) entscheidet der Instruktor/die Instruktorin abschliessend, ebenso über eine allfällige Rückkehr in den Heimathafen oder einen anderen Hafen.
3.3 Bei Sturmwarnung (neunzig Blinkzeichen pro Minute) wird in keinem Fall ausgelaufen. Wird die Sturmwarnung eingeschaltet, wenn sich ein Schiff von seegang.ch auf dem See befindet, kehrt dieses nach Möglichkeit in seinen Heimathafen zurück.
3.4 Der Kunde/die Kundin anerkennt und akzeptiert, dass seegang.ch in gewissen Fällen (z.B. Abwettern von Schwerwetter auf dem See bzw. einem anderen als dem Heimathafen oder bei Durchführung von Rettungs- bzw. Hilfeleistungsmanövern) keine pünktliche Rückkehr in den Heimathafen gewährleisten kann. seegang.ch lehnt jegliche Haftung für aus solchen Situationen allfällig entstehende Folgeschäden ab.

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4. Prüfungsvorbereitung
4.1 Gegenstand von Kursen, welche im Hinblick auf die Absolvierung einer Bootsführerprüfung durchgeführt werden, ist das Erreichen der Prüfungsreife des Kunden/der Kundin. Bei allfälligen Angaben im Angebot von seegang.ch, welche die zeitlichen Erfordernisse bis zum Erreichen der Prüfungsreife betreffen, handelt es sich um Erfahrungswerte, die individuell über- oder unterschritten werden können. seegang.ch garantiert daher nicht für das Erreichen der Prüfungsreife im entsprechenden Zeitraum.
4.2 Für den Prüfungserfolg kann seegang.ch keine Garantie abgeben. Forderungen nach Rückerstattung von Kursgeldern sowie jegliche Ansprüche aufgrund von Prüfungsmisserfolgen sind ausgeschlossen.

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5. Coaching auf nicht schuleigenen Booten
Finden Kurse auf Booten statt, welche nicht von seegang.ch zur Verfügung gestellt werden, bleibt der Kunde/die Kundin während der gesamten Kursdauer Schiffsführer/Schiffsführerin mit sämtlichen damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Insbesondere ist er/sie vollumfänglich für den vorschriftsgemässen und seetüchtigen Zustand des Bootes sowie Versicherung verantwortlich. Seegang.ch behält sich vor, den Kurs nicht durchzuführen, falls das Boot und dessen Ausrüstung nicht den rechtlichen Erfordernissen entsprechen. Der Kursbetrag bleibt geschuldet.

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6. Sicherheit, Schwimmwesten
6.1 Sämtlichen Anweisungen des Instruktors/der Instruktorin ist auf dem Schulungsschiff in allen Fällen und zu jeder Zeit Folge zu leisten. seegang.ch behält sich das Recht vor, Kunden/Kundinnen, welche sich nicht an Anweisungen halten unter Rückerstattung allfällig bereits für die Zeit des Ausschlusses bezahlter Kursgelder vom Kurs auszuschliessen.
6.2 Jede/r Kunde/Kundin von seegang.ch erhält bei Kursbeginn eine Sicherheitsinstruktion.
6.3 Auf den Schulschiffen von seegang.ch werden Einzelrettungsmittel (Schwimmwesten) mindestens in Konformität mit den rechtlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt. Das Tragen von Schwimmwesten ist grundsätzlich während der Kurse auf allen Schulschiffen für sämtliche Personen obligatorisch. In jedem Fall entscheidet der Instruktor/die Instruktorin abschliessend über das Tragen von Schwimmwesten.

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7. Bekleidung
7.1 Adäquate Bekleidung ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch ein Sicherheitsfaktor. Der Kunde/die Kundin ist daher während der Kurszeiten für eine Bekleidung besorgt, welche der Witterung und den Verhältnissen auf dem See angepasst ist.
7.2 Das offene Tragen von langen Haaren ist auf den Schulschiffen (Segeln) nicht gestattet.
7.3 Das Tragen von Schuhen auf den Schulschiffen ist obligatorisch. Der Kunde/die Kundin trägt saubere Schuhe mit heller (bzw. nicht auf das Schiffsdeck abfärbender) Sohle, welche jeweils auf dem Steg vor dem Schulschiff anzuziehen sind.

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8. Versicherung
8.1 Der Kunde ist über die jeweilige Wasserfahrzeug- bzw. Haftpflichtversicherung von seegang.ch im Umfang jener Versicherung für Haftpflicht mitversichert (gilt nicht für Coachings auf schulfremden Schiffen).
8.2 Sämtliche anderen Versicherungen (z.B. Unfallversicherung, Annullationskostenversicherung) sind Sache des Kunden/der Kundin.
8.3 seegang.ch haftet nicht für persönliche Effekten.

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10. Rechtsstand
Rechtsstand ist der Sitz von seegang.ch.

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